Finanzen & Banking
Tagesgeldkonto ohne Internet eröffnen: Telefon- und Postweg erklärt

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Sie möchten ein Tagesgeldkonto eröffnen, nutzen Online-Banking aber nicht oder nur ungern? Das muss kein Hindernis sein. Bei manchen Banken ist es grundsätzlich möglich, den Antrag telefonisch anzustoßen und die eigentliche Identitätsprüfung persönlich in der Postfiliale statt am Bildschirm durchführen zu lassen – wie verbreitet dieser Weg tatsächlich ist und wie viele Institute ihn anbieten, lässt sich jedoch nicht pauschal sagen. Es gibt dafür keinen einheitlichen, bankübergreifenden Standard: Wie genau ein Institut den Weg ohne Internet gestaltet, unterscheidet sich teils deutlich. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen den üblichen Rahmen, erklärt die Identitätsprüfung per Postident und sagt Ihnen, worauf Sie vor der Antragstellung bei Ihrer Bank konkret achten sollten.
Warum eine Kontoeröffnung ohne Internet grundsätzlich möglich ist
Banken sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, die Identität ihrer Kunden eindeutig zu prüfen, bevor ein Konto eröffnet wird. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob der Antrag online, telefonisch oder per Post gestellt wird. Für die Identitätsprüfung selbst gibt es neben digitalen Verfahren wie Video-Ident auch das klassische Postident-Verfahren, bei dem Sie sich persönlich in einer Postfiliale mit Ausweisdokument identifizieren. Internet ist dafür nicht zwingend notwendig. Wichtig zur Einordnung: Nicht jede Bank bietet tatsächlich alle Eröffnungswege an. Manche Institute setzen inzwischen stark auf digitale Prozesse, bei anderen ist grundsätzlich auch ein Weg ohne Online-Banking denkbar – wie viele und welche Banken diesen Weg tatsächlich anbieten, ist jedoch nicht einheitlich dokumentiert. Klären Sie deshalb vor der Entscheidung für einen Anbieter direkt per Telefon, ob eine Kontoeröffnung ohne eigene Online-Banking-Nutzung bei dieser Bank tatsächlich möglich ist.
So läuft die Kontoeröffnung per Telefon typischerweise ab
Der genaue Ablauf ist nicht einheitlich geregelt und hängt von der jeweiligen Bank ab. Es liegen keine belastbaren Quellen vor, die einen bankübergreifenden Standardprozess für die telefonische Eröffnung belegen. Die folgenden Phasen sind daher als illustrative, nicht verifizierte Orientierung zu verstehen – nicht als garantierter Ablauf bei jedem Anbieter.
So läuft die Kontoeröffnung per Post typischerweise ab
Wer den Erstkontakt lieber schriftlich statt telefonisch herstellen möchte, fordert die Antragsunterlagen formlos per Brief bei der Bank an. Der weitere Ablauf ähnelt dem Telefonweg: Unterlagen ausfüllen, Identität per Postident nachweisen und alles zusammen an die Bank zurücksenden. Ein wichtiger Punkt dabei: Das Postident-Verfahren ist kein eigenständiger erster Schritt. Der dafür nötige Postident-Coupon wird vom Vertragspartner, also der Bank, ausgestellt. Sie können sich also nicht einfach in eine Postfiliale begeben und sich für ein beliebiges Konto identifizieren lassen – der Kontakt zur Bank muss immer zuerst erfolgen, bevor die Identifikation möglich ist. Wie lange der gesamte Postweg von der Anfrage bis zur fertigen Kontoeröffnung dauert, lässt sich pauschal nicht sagen. Rechnen Sie generell mit mehr Zeit als bei einer Online-Eröffnung und fragen Sie bei der Bank nach einer realistischen Einschätzung für Ihren Fall.
Benötigte Unterlagen für Postident und Kontoeröffnung
Für die Identifikation in der Postfiliale sind feste, offiziell bestätigte Anforderungen bekannt. Darüber hinaus verlangen Banken je nach Institut teils zusätzliche Angaben für den Kontoeröffnungsantrag selbst. Wenn Sie im Zuge der Kontoeröffnung auch größere Guthaben ab 20.000 Euro umschichten möchten, lohnt sich vorab ein Blick in den Zinsvergleich beim Wechsel ab 20.000 Euro (zinsvergleich-wechsel-ab-20000-euro), um die Konditionen für das Referenzkonto und das neue Tagesgeldkonto besser einordnen zu können.
Identitätsprüfung: Was gesetzlich dahintersteckt
Die Pflicht zur Identitätsprüfung ergibt sich aus dem Geldwäschegesetz und richtet sich an die Bank, nicht an Sie persönlich als besondere Hürde. Jede Person, die ein Konto eröffnet, muss sich identifizieren – unabhängig davon, ob dies online, telefonisch angestoßen oder vollständig per Post erfolgt. Das Postident-Verfahren ist eine der anerkannten Methoden, mit denen Banken dieser gesetzlichen Pflicht ohne Internetnutzung der Kundin oder des Kunden nachkommen können. Beachten Sie: Diese Einordnung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu Ihrer persönlichen Situation wenden Sie sich an Ihre Bank oder eine unabhängige Verbraucherberatung.


